Druckansicht - Monday 20. May 2013

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Papstrede: Rechtsphilosoph Luf würdigt "überraschenden Ansatz"

Zustimmung zur These, dass "positivistische Rechtsbegründung allein zu wenig ist" - Kritik an undifferenzierter Verquickung von Schöpfungsglaube und Menschenrechten

22.09.2011

Wien-Berlin, 22.09.2011 (KAP) Als einen "überraschenden Ansatz" würdigte der Wiener Rechtsphilosoph Prof. Gerhard Luf die Rede Papst Benedikts XVI. vor dem deutschen Bundestag. Der Papst treffe die aktuelle rechtsphilosophische Diskussionslage durchaus, wo er darauf hinweise, dass eine "positivistische Rechtsbegründung allein zu wenig ist", so Luf im Gespräch mit "Kathpress". Überraschend sei in diesem Zusammenhang auch der Versuch einer Rehabilitation des naturrechtlichen Denkens in Form einer Kritik am Wiener Rechtswissenschaftler Hans Kelsen, einem der Väter des Rechtspositivismus des 20. Jahrhunderts.

 

Bei seiner Rede im deutschen Bundestag hatte Papst Benedikt XVI. unterstrichen, wer das menschliche Erkennen auf die reine naturwissenschaftliche Vernunft begrenze, verkleinere letztlich den Menschen und bedrohe damit die Menschlichkeit. Ähnlich wie die Ökologiebewegung der 1970er Jahre die Bedeutung der Natur neu entdeckt habe, sei heute eine Wiederentdeckung der Bedeutung der menschlichen Natur nötig. "Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muss und die er nicht beliebig manipulieren kann", erklärte der Papst.

 

"Die Herausforderung des Positivismus ist in der Tat eine massive", insofern sich das Rechtssystem "nicht selbst genügen kann und nicht auf vorausliegende Legitimationsansprüche verzichten kann", so Luf. Skeptisch blieb der Rechtsphilosoph indes gegenüber der Annahme, die Religion bzw. die christliche Tradition könne diese Lücke ohne weiteres schließen. Auch bleibe die Aufforderung des Papstes, auf die Natur zu hören und sich anzunehmen "als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat", wie es der Papst formulierte, "sehr allgemein".

 

Deutliche Kritik übte Luf schließlich an einer "fragwürdigen" Verquickung von Schöpfungsglauben und Menschenrechten gegen Ende der Rede. Benedikt XVI. hatte betont, dass die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr jeweiliges Handeln "von der Überzeugung eines Schöpfergottes her" entwickelt worden sei. Dies zu ignorieren "wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt", so der Papst.

 

Luf betonte hingegen, an dieser Stelle sei "ein Mehr an Differenzierung" notwendig gewesen: "Ohne Zweifel war für die Menschenrechte ideengeschichtlich die Vorstellung von der Gotteskindschaft jedes Menschen von großer Bedeutung. Aber die konkrete juristische Entfaltung des Begriffs der Menschenrechte erfolgte auf säkularer Ebene in kritischer Auseinandersetzung mit etablierten christlichen Instanzen." Schließlich wies er darauf hin, dass "die in den Menschenrechten substanziellen christlichen Anliegen" oftmals "gerade gegen deren institutionelle Vertreter durchgesetzt wurden."

 

"Kathpress"-Themenpaket zum Papstbesuch: www.kathpress.at/papst-in-deutschland.

 

 

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